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Eigentumswohnungen

Zuhause kaufen und in den eigenen vier Wänden wohlfühlen.

Eigentumswohnung kaufen – Der Weg zum Eigenheim

Der Wunsch nach Eigentum lässt immer mehr Menschen von der eigenen Wohnung träumen. Angesichts steigender Mieten nicht die schlechteste Idee.

Aktuell stehen keine Wohnungen zum Kauf.

Wie läuft ein Wohnungskauf ab?

Besichtigung

Der Grundriss sowie die Lage der Wohnung entsprechen Ihren Vorstellungen? Im ersten Schritt können Sie sich die Wohnung an einem festen Besichtigungstermin ansehen, Ihre Fragen stellen und Unterlagen zum Objekt und zur Wohnung mitnehmen. Um eine Wohnung der WGG zu kaufen, müssen Sie kein Mitglied der Genossenschaft sein.

Bieterverfahren

Etwa vierzehn Tage nach dem Besichtigungstermin geben Sie im Rahmen eines Bieterverfahrens Ihr persönliches Kaufpreisangebot für die besichtigte Wohnung  in einem verschlossenen Umschlag unter Kennzeichnung der Wohnung bei uns ab. Da der angegebene Kaufpreis freibleibend ist, können Sie sowohl Gebote unter als auch über dem Angebot abgeben. Im Öffnungstermin werden die Angebote unter Anwesenheit der potentiellen Käufer geöffnet und nach Angebotshöhe ausgewertet.

Kaufabwicklung

Haben Sie den Zuschlag für die Wohnung erhalten, werden alle vertragsrelevanten Informationen in einem persönlichen Verkaufsgespräch in der WGG aufgenommen. Im Anschluss werden diese an das beurkundende Notariat weitergeleitet. Ein Kaufvertrag wird erstellt, geprüft und von allen Parteien unterschrieben.

Wohnungsübergabe

Sobald der Kaufpreis gezahlt ist und eventuelle Reparaturarbeiten durchgeführt wurden, übergeben wir Ihnen die Schlüssel zu Ihren eigenen vier Wänden. Dem Umzug steht nun nichts mehr im Wege.

Kontakt

CHRISTINE ZÖRMER

Geschwister-Scholl-Straße 1
17491 Greifwald

Was ist bei einem Wohnungskauf zu beachten?

Checkliste Besichtigung

Grundriss

Ein Grundriss ist eine Zeichnung oder Grafik, die eine Wohneinheit von oben zeigt und aus der die Raumgröße und Wandlängen abgelesen werden können. Dieser Überblick über die Raumaufteilung zeigt die Lage von Türen, Fenstern und Treppen, wodurch die Möbelwahl und Wandgestaltung erleichtert wird.

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Steckbrief für Wohngebäude. Er vermittelt mit verschiedenen Kennziffern ein Bild von der Energieeffizienz eines Hauses. Sobald Sie eine neue Immobilie bauen, ihre Bestandsimmobilie neu vermieten bzw. verkaufen oder Sie Ihr Gebäude umfassend sanieren und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) durchführen lassen, muss ein Energieausweis ausgestellt werden.

Eigentümergemeinschaft

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, werden Sie Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Diese ist der Verbund aller Eigentümer, die eine Wohnung in einem Gebäude besitzen. Sie ist als Einheit dafür zuständig, sich um alle Belange rund um die Immobilie zu kümmern. Dazu kann beispielsweise die Renovierung der Hausfassade gehören. Auch die Müllabfuhr oder die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen sind relevante Themen. Eine wichtige Einrichtung ist daher die Eigentümerversammlung, auf der Sie gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümern Beschlüsse fassen, die protokollarisch festgehalten werden. Bevor Sie eine Wohnung kaufen, bekommen Sie die letzten Protokolle dieser Versammlungen vorgelegt. Wir als Verkäufer weisen Sie auf wesentliche Beschlüsse und Vereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung hin – wie zum Beispiel die Möglichkeit der Montage einer Verglasung oder Markise.

Hausordnung

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus und beinhaltet Rechte und Pflichten der Hausbewohner. Beispielsweise sind einzuhaltende Ruhezeiten, Tierhaltung, Regelungen zur Hausreinigung und die Nutzung von Kellerflur, Gemeinschaftsräumen sowie Treppenhaus in der Hausordnung festgelegt.

Checkliste Kaufvertrag

Kaufnebenkosten

Neben dem vereinbarten Kaufpreis fallen weitere Kosten an. Darunter fallen Finanzierungskosten, Kosten für Notar und Grundbucheintragung sowie die Grunderwerbsteuer. Als Richtwert für Notar und Grundbucheintragung wird mit rund 1,5 Prozent des Kaufpreises gerechnet. Die Grunderwerbsteuer muss einmalig gezahlt werden und beträgt in Mecklenburg-Vorpommern aktuell 6 Prozent des Kaufpreises.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein von Grundbuchämtern öffentlich geführtes Register, welches beispielsweise Eigentumsverhältnisse, Hypotheken, Wohnrechte oder Wegerechte für ein Grundstück aufführt. Nur mit Hilfe eines Notars ist es möglich, einen rechtswirksamen Immobilienkaufvertrag abzuschließen und als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden.

Teilungserklärung

Um die Eigentumsverhältnisse in einem Mehrfamilienhaus zu regeln, ist eine Teilungserklärung unverzichtbar. Sie allein hat Vereinbarungscharakter und bindet Rechtsnachfolger. Sie beinhaltet die Aufteilung der Wohnungen, Gewerbeeinheiten, Sondernutzungsrechte  und die Zuordnung von Gemeinschaftseigentum, z.B. Dach, Fassaden, Treppenhaus oder Waschküche, und Sondereigentum, z.B. Innenräume und Bodenbeläge der Wohnung und Balkone. Darüber hinaus enthält die Gemeinschaftsordnung abweichende Regelungen vom Wohnungseigentumsgesetz.