Sie haben noch Fragen rund um unsere Genossenschaft?
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen – rund um die WGG.
Genossenschaft
Was ist eine Genossenschaft und welche Vorteile bringt eine Mitgliedschaft?
Eine Wohnungsbaugenossenschaft ist eine Unternehmensform, deren Ziel es ist, ihren Mitgliedern sichere und sozial verantwortbare Wohnungen für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Die Genossenschaft baut, finanziert und verwaltet Wohnungen für ihre Mitglieder. Als Mitglied in der Wohnungsbaugenossenschaft erhalten Sie einen Dauernutzungsvertrag, der Ihnen in der Regel ein unbefristetes Mietverhältnis garantiert. Das heißt, es gibt für die Mitglieder einer Genossenschaftswohnung keine Kündigung wegen Eigenbedarf. Als Mitglied sind Sie außerdem zur Wahl der Vertreterversammlung berechtigt. Ziel und Zweck der Genossenschaft ist kein Gewinnmaximum, sondern die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
Wie werde ich Mitglied?
Um Mitglied der WGG zu werden, geht man die Verpflichtung ein, zwei Geschäftsanteile (die sogenannten Pflichtanteile) zu erwerben. Jedes Mitglied, dem eine Wohnung zur Nutzung überlassen wird, hat weitere Geschäftsanteile zu übernehmen. Das entspricht dem genossenschaftlichen Gedanken der Eigenleistung des Mitgliedes. Die Anzahl der Geschäftsanteile ist abhängig von Wohnungsgröße und -typ und wird durch Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Ein Geschäftsanteil entspricht 155,00 € (§ 17 Satzung). Derzeit kann ein Mitglied maximal 200 Geschäftsanteile erwerben.
Hier einige Beispiele für den Erwerb von Geschäftsanteilen bei Überlassung einer Wohnung (Neubauwohnungen ab Baujahr 1954 einschließlich modernisierter Wohnungen). Eine Mietkaution wird nicht erhoben.
Muss ich Mitglied sein, um eine Wohnung anmieten zu können?
Ja, die Mitgliedschaft in unserer Wohnungsbaugenossenschaft ist Voraussetzung für den Erhalt einer Wohnung.
Warum Genossenschaftsanteile und keine Kaution?
Die Genossenschaftsanteile sind nicht wie die Kaution oder Provision an ein Nutzungsverhältnis gebunden. Mit den Anteilen können wir wirtschaften und weiteren wertvollen Wohnraum schaffen bzw. sanieren; Kautionsgelder können jedoch nur von Vermietern verwahrt werden und sozusagen nichts weiter für die Gemeinschaft bewirken.
Kann ich über meine Pflichtanteile hinaus weitere Anteile erwerben?
Über die Pflichtanteile hinaus können unsere Mitglieder weitere Anteile übernehmen – wenn die vorhergehenden Anteile bis auf den letzten übernommenen voll eingezahlt sind, und wenn der Vorstand die Übernahme zugelassen hat.
Was geschieht mit meinem Geld?
Die Genossenschaftsanteile gehören zum Eigenkapital der Genossenschaft und bilden zusammen mit den Rücklagen die Basis des Geschäfts. Bei Austritt aus der Genossenschaft werden die Anteile nach Ablauf der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist wieder ausgezahlt.
Was passiert mit meiner Dividende?
Die Dividende wird grundsätzlich auf Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Möchten Sie sich diese auszahlen lassen oder hiervon einen weiteren freiwilligen Geschäftsanteil ansparen, melden Sie sich bitte bei uns.
Können Minderjährige Mitglied werden?
Ja, in diesem Fall schließen die Erziehungsberechtigten den Vertrag ab.
Ist eine Übertragung des Geschäftsguthabens möglich?
Ein Mitglied der Wohnungsbaugenossenschaft Greifswald eG kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch eine von ihm eingereichte, schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen. Dieses erfolgt mit der Einwilligung des Vorstandes. Das Geschäftsguthaben ist auch vererbbar.
Erlischt mit der Kündigung meiner Wohnung auch meine Mitgliedschaft?
Nein, Wohnraumnutzungsvertrag und Mitgliedschaft sind zwei verschiedene Verträge.
Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Die Mitgliedschaft läuft lebenslang.
Sie endet durch:
- Kündigung
- Übertragung des Geschäftsguthabens
- Tod
- Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft des Handelsrechts
- Ausschluss
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Die Mitgliedschaft kann nur gekündigt werden, wenn kein Nutzungsverhältnis besteht. Die Kündigung findet zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 15 Monate vorher schriftlich erfolgen. Das Mitglied scheidet dann aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.
Stirbt ein Mitglied, so geht die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, auf den Erben über. Sie endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.
Wird eine juristische Person oder eine Personengesellschaft aufgelöst oder erlischt sie, so endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem die Auflösung oder das Erlöschen wirksam geworden ist.
Ein Mitglied kann zum Schluss des Geschäftsjahres ausgeschlossen werden, wenn es die Wohnungsbaugenossenschaft und ihre Mitglieder schädigt oder zu schädigen versucht oder wenn über sein Vermögen ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist.
Vermietung
Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Termin mitbringen?
Hilfreich ist das mitbringen folgender Dokumente:
- Personalausweis
- Ausgefüllter Wohnungsantrag
- Einkommensbescheinigung der letzten drei Monate
- Mietschuldenfreiheitsbestätigung vom aktuellen Vermieter
- Gegebenenfalls eine Bürgschaftsbescheinigung
Ist der Nutzungsvertrag an eine Mindestlaufzeit gebunden?
Nein, Sie schließen einen unbefristeten Nutzungsvertrag mit der Genossenschaft ab.
Wann ist die Nutzungsgebühr fällig?
Bis zum 3. Werktag des laufenden Monates.
Ich möchte innerhalb der Wohnungsgenossenschaft umziehen, muss ich trotzdem eine Kündigungsfrist einhalten?
Nein, dazu müssen Sie keine Kündigungsfrist einhalten. Allerdings brauchen Sie etwas Geduld, da auch ein Umzug innerhalb der Genossenschaft nicht sofort realisierbar ist. Mit einer Wartezeit von wenigstens 14 Tagen ist bitte zu rechnen.
Kann ich bei Ihnen einen Parkplatz anmieten?
Ja, Sie können bei uns einen Parkplatz anmieten.
Darf mein/e Partner/Partnerin bei mir einziehen?
Grundsätzlich ist ein Zuzug erlaubt, bitte setzen Sie uns vorher schriftlich in Kenntnis darüber. Für einen Zuzug benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters.
Welche Kündigungsfristen habe ich einzuhalten?
Die Kündigungsfrist ist im Nutzungsvertrag aufgeführt. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag des Monats schriftlich bei uns eingegangen sein. Sie muss von allen im Nutzungsvertrag aufgeführten Mietparteien unterzeichnet sein. Ausschlaggebend für den Beginn der Frist ist das Datum unseres Posteingangsstempels.
Muss ich meine Wohnung renovieren, wenn ich ausziehe?
Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses sind die überlassenen Räume in ordnungsgemäßem Zustand gemäß Nutzungsvertrag zu übergeben. Wurden von Ihnen in der Wohnung bauliche Veränderung vorgenommen, so haben Sie diese bis zum Ablauf des Nutzungsverhältnisses in den ursprünglichen Zustand zurückzusetzen, soweit nicht anders vereinbart. Bei Auszug sind alle ausgehändigten und zur Wohnung gehörenden Schlüssel an die Wohnungsgenossenschaft zurückzugeben.
Was passiert beim Tod eines Mitglieds?
Das Nutzungsverhältnis endet nicht automatisch nach dem Tod eines Mitglieds. War der Verstorbene verheiratet, tritt mit dem Tod der hinterbliebene Ehegatte ohne weiteres in das Nutzungsverhältnis ein. Gibt es keinen Familienangehörigen, der das Nutzungsverhältnis weiterführen möchte, wird dieses vom Erben fortgeführt. Dieser kann jedoch mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten das Nutzungsverhältnis beenden.
Rechte und Pflichten
Darf ich selber meine Wohnung baulich verändern, z.B. Laminat als Bodenbelag verlegen?
Diese, wie auch jede andere bauliche Veränderung, die Sie vornehmen möchten, beantragen Sie bitte vor der Durchführung schriftlich bei der Genossenschaft. Ein Bauvorhaben ist nur mit unserer Zustimmung zulässig.
Darf ich Tiere in meiner Wohnung halten?
Gefährliche oder giftige Tiere sind keine Kleintiere und bedürfen einer Genehmigung des Vermieters, gleiches gilt für jegliche Tiere in großen Populationen von mehr als 10 Stück. Andere Tiere, z. B. Hunde und Katzen, dürfen Sie nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters halten. Das gilt auch für eine vorübergehende Verwahrung der Tiere.
Darf ich mich bei Verstößen der Nachbarn gegen die Hausordnung an die Genossenschaft wenden?
Wir möchten, dass Sie sich wohlfühlen. Darum sind wir für alle Anregungen und Verbesserungsvorschläge offen. Damit wir den betreffenden Nachbarn an das Einhalten der Hausordnung erinnern können, bitten wir zuerst um Ihre schriftliche Darlegung des Falles. Natürlich werden hierbei alle Informationen vertraulich behandelt. In besonderen Fällen der Nichteinhaltung der Hausordnung, zum Beispiel bei Ruhestörungen in der Nacht, beziehen Sie bitte sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt mit ein.
Was muss ich tun, wenn sich meine Anschrift, mein Name oder meine Bankverbindung ändert?
Wir benötigen hierüber eine schriftliche Erklärung, bei einer Namensänderung auch einen amtlichen Nachweis. Im Falle einer Heirat zum Beispiel könnte dies die Kopie der Heiratsurkunde sein. Bei bestehenden Mietverhältnissen bitten wir darum, dass auch der Ehegatte den Dauernutzungsvertrag unterzeichnet.
Reparaturen und Notfälle
Wo kann ich mich bei Reparaturen und Notfällen melden?
Wir möchten Sie bitten, für die Schadens- und Reparaturmeldung das online Formular vollständig auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Schadensmeldung den entstandenen Schaden oder das defekte Gerät / Bauteil sowie den Raum in dem der Schaden aufgetreten ist genau bezeichnen.
Rückfragen zu Reparaturen richten Sie bitte unter Tel: 03834 552770 an Silke Rosenthal.
Di 9.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr, Do 8.00 – 12.00 und 14.00 – 17.00 Uhr
Havariebereitschaft | Mo-Do ab 16.00 Uhr, Fr. ab 12.00 Uhr, Wochenende ganztags |
Elektro | Mobilnummer: 0172 380 27 12 |
Klempner | Mobilnummer: 0172 380 27 08 |
Sind noch Fragen offen geblieben?
Gerne stehen Ihnen unsere Ansprechpartner persönlich zur Verfügung.