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Die Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

Klimaschutz und die Senkung des CO2-Ausstoßes sind zwei der wichtigsten Ziele der Wohnungswirtschaft – auch für uns.

Vor diesem Hintergrund wurde die bestehende Heizkostenverordnung im November 2021 geändert, um die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie in nationales deutsches Recht umzusetzen. Seit Anfang des Jahres sind alle Gebäudeeigentümer in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Mietern mit Fernablesegeräten monatlich Informationen ihrer Verbräuche bei Heizung und Warmwasser mitzuteilen.

Für Tipps rund um das Thema Energiesparen haben wir hier Energiespartipps zusammengestellt. Weitere Informationen zum Theam Energiesparen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Thema UVI wissen müssen.

Was ist die UVI?

UVI steht für die unterjährige Verbrauchsinformation für Warmwasser und Heizungsenergie (bei zentral beheizten Wohnanlagen). Monatlich werden Ihre Verbrauchsdaten über fernfunkfähige Erfassungsgeräte (Messausstattung für Warmwasser und Heizungsenergie) an einen zentralen Speicherplatz geliefert. Dort werden sie so aufbereitet, dass es möglich ist, den individuellen monatlichen Verbrauch darzustellen, mit den Vorperioden zu vergleichen und einen Vergleich zum Durchschnitt vergleichbarer Nutzerkategorien zu ziehen.

Warum senden Sie mir künftig monatlich meinen Energieverbrauch?

Im Jahr 2018 ist die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft getreten. Aufgrund der daraufhin angepassten Heizkostenverordnung besteht seit dem 01. Januar 2022 in Deutschland für alle funk- und fernauslesbaren Zähler für Heizung und Warmwasser die Pflicht der monatlichen Verbrauchsinformation gegenüber Mieterinnen und Mietern. Das Ziel: der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser soll in Wohnhäusern innerhalb der EU reduziert werden. Bewohnerinnen und Bewohner sollen monatlich transparent über ihren Energieverbrauch informiert und so in die Lage versetzt werden, ihren Energieverbrauch bewusst zu beeinflussen und zu steuern.

Ich habe einen Infobrief von Wohnbauten zur monatlichen Verbrauchsinformation (UVI) erhalten, was muss ich tun?

Sie haben unser Infoschreiben erhalten, da zum 1. Dezember 2021 die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten ist. Grundsätzlich dient dieses Schreiben nur zu Ihrer Information, damit Sie nicht überrascht sind, wenn Sie von den Messdienstleistern TECHEM  zukünftig monatlich über Ihren Heizverbrauch informiert werden. In diesem Schreiben bitten wir Sie, uns Ihre E-Mailadresse zu übermitteln, damit TECHEM die Informationen per Mail an Sie versenden kann.

Wie gelangt die UVI zu mir?

Der Gesetzgeber sieht eine sogenannte Bringschuld für die Gebäudeeigentümer vor. Wir als Vermieterin sind somit verpflichtet, die Informationsschreiben zunächst auf dem Postweg zu versenden – solange, bis Sie sich aktiv für den digitalen Empfang Ihrer Verbrauchsinformationen entscheiden. Alle Mieterinnen und Mieter, die die digitalen Angebote nicht nutzen möchten, erhalten auch künftig die Verbrauchsinformationen über ein monatliches Informationsschreiben per Post.

Warum soll ich jeden Monat eine Verbrauchsinformation bekommen? Ich wurde nicht gefragt! Ich möchte die monatliche Information nicht!

Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung sind alle Vermieter ab dem 01.01.2022 gesetzlich verpflichtet, ihren Mietern monatlich eine unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) mitzuteilen, sofern fernauslesbare funkfähige Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler vorhanden sind.

Die Novellierung der Heizkostenverordnung wurde am 24.11.2021 vom Bundeskabinett abschließend beschlossen. Die Heizkostenverordnung ist am 30.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat damit am 01.12.2021 in Kraft.

Mit der Novelle setzt Deutschland die neuen Bestimmungen für die Verbrauchserfassung und Abrechnung sowie Nutzung interoperabler Geräte und Systeme aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie von 2018 in deutsches Recht um.

Mieter sollen damit mehr Verbrauchstransparenz erhalten.

Regelmäßige Informationen helfen Ihnen, den individuellen Energieverbrauch nachzuvollziehen und effizient zu senken.

Wer trägt die Kosten der UVI und was fallen für Kosten an?

Sofern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Weiterleitung an Techem zur Verfügung stellen, fallen keine Kosten an.

Sollten Sie keine E-Mail-Adresse besitzen oder sich nicht registrieren wollen, sind wir verpflichtet, Ihnen die Verbrauchsinformationen monatlich per Post zuzusenden oder zusenden zu lassen.

Die in diesem Falle entstehenden Kosten von 29,95 Euro/Jahr, werden dann gemäß § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 6a HeizkostenV mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf Sie umgelegt.

 

Warum werden alle Werte in kWh angegeben?

Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe gemäß § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung. Die Kilowattstunde (kWh) ist die Einheit der elektrischen Energie und bezeichnet die Energie, die bei einer Leistung von einem Kilowatt während einer Stunde verbraucht wird. Den Nutzern soll transparent gemacht werden, wie viel Energie in Kilowattstunden (kWh) für die Wärme- und Warmwasserversorgung verbraucht wurde, um entsprechende Energieeinsparpotentiale erkennen zu können. Zudem sind die Verbräuche der einzelnen Energien (Heizung, Warmwasser) über die Einheit Kilowattstunde (kWh) zusammengefasst, um so den Vergleich zum Vergleichsnutzer zu ermöglichen.

Bekomme ich zukünftig noch eine Jahresabrechnung?

Ja. Die monatliche Verbrauchsinformation ersetzt nicht die jährliche Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Die Angaben zum Verbrauch finden sich nicht analog in der Abrechnung wieder. Diese monatliche Transparenz soll Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Verbrauchsverhalten bei Bedarf anzupassen. Mit der jährlichen Abrechnung werden tatsächliche Verbräuche und Kosten vom Energieversorger aufgeführt. Diese erhalten Sie wie gewohnt nach Ablauf des Abrechnungszeitraums im Folgejahr.

Im Internet und den sozialen Medien wird erzählt, dass die monatliche Versendung der Verbrauchsinformation gar nicht vorgeschrieben ist und die Weiterleitung der Kosten auf die Mieter nicht zulässig ist. Stimmt das?

Das sind Fehlinformationen!

Leider gibt es immer wieder Menschen, die durch ihre mangelnden Fachkenntnisse bewusst oder unbewusst Falschinformationen streuen und die Mieter damit verunsichern und zu rechtlich falschen Schlussfolgerungen verleiten.

Seien Sie versichert, dass wir im Vorfeld mit Fachanwälten, Mieter- und Vermieterverbänden sowie Fachleuten die neuen Regelungen besprochen haben, um rechtssicher und gesetzeskonform zu handeln.

Sollten Sie dennoch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns oder sprechen Sie mit Fachleuten, die sich mit der Thematik auskennen.

Ich spare schon Heizenergie und habe überhaupt kein Verständnis für diese sinnlose Papierflut. Bei wem kann ich mich beschweren?

Wir verstehen Ihren Unmut. Energiesparen liegt uns als Vermieter auch am Herzen, auch wir sehen die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie als wenig zielführend an und halten die Erreichung der bezweckten Klimaziele durch eine solche Verordnung eher für fragwürdig.

Leider haben wir als Vermieter keine Wahl und keinen Einfluss auf die Gesetzgebung. Richten Sie Ihre Kritiken bitte z.B. an eine der folgenden Institutionen:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
11019 Berlin
Telefonzentrale: 030/18 615 – 0
E-Mail: poststelle@bmwk.bund.de

Umweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
E-Mail: buergerservice@uba.de
Telefon: 0340/2103-2416

Wie komme ich in das TECHEM-Mieterportal?

Zugang TECHEM-Mieterportal

Sobald wir eine nutzbare E-Mailadresse von Ihnen erhalten haben, bekommen Sie automatisch eine kurze Willkommens-Mail von Techem. In dieser finden Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten zur monatlichen Verbrauchsinfo. Mit Ihren persönlichen Zugangsdaten können Sie sich dann bei Techem im Mieterportal registrieren und Ihre Verbrauchdaten einsehen. Sobald neue Verbrauchsdaten für Sie zur Verfügung stehen, teilt Ihnen dies Techem per E-Mail mit.

Individuelle Fragen zum Thema



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