NEUBAU VON 56 WOHNUNGEN IN DER GREIFSWALDER SÜDSTADT
DAVON SIND 48 ÖFFENTLICH GEFÖRDERT UND 8 FREI FINANZIERT
Inmitten der Greifswalder Südstadt und nur wenige Minuten von der Innenstadt entfernt, befindet sich Ihre top ausgestattete Traumwohnung mit moderner Raumaufteilung. Die Zwei- oder Dreizimmerwohnungen sind dank der großen Fensterfronten hell und lichtdurchflutet. Der Design-Fußboden in Holzoptik versprüht ein natürliches Flair. Die exklusiv ausgestatteten Bäder mit Marken-Armaturen und Sanitärelementen bieten höchsten Komfort.
Auf dem Balkon oder der Terrasse genießen Sie viele Sonnenstunden und blicken auf liebevoll angelegte Außen- und Grünanlagen. Der wetterbeständige Holzfußboden sorgt für ein angenehm wohnliches Ambiente. Das Haus hat einen ebenerdigen und schwellenlosen Zugang sowie einen rollstuhlgerechten Aufzug. Im Erdgeschoss befinden sich Wohnungen mit barrierefreien Bewegungsflächen für mobilitätseingeschränkte Menschen. Die PKW-Stellplätze sind zentral zwischen den beiden Neubauten. Fahrrad-, Trocken- und Abstellräume sind im Untergeschoss vorhanden. Exklusiv für Fahrradbesitzer wurde an die Außentreppe zum Keller ein Fahrradlift montiert.
ALLE INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK
Anzahl Wohnhäuser: 2
Anzahl Wohnungen insgesamt: 56
Wohnungsgrößen: 45 – 72 qm
Wohnungstypen: 2- und 3-Zimmer-Wohnungen
Grundnutzungsgebühr: 6,60 – 7,40 € pro qm

WOHNUNGSTYPEN UND PREISE
Die beiden Häuser sind baugleich und verfügen über jeweils 28 Wohnungen aufgeteilt in 16 Zweiraumwohnungen und 12 Dreiraumwohnungen.
2-Zimmer | 413 – 570 Euro | ca. 45 qm bis 50 qm |
3-Zimmer | 713 – 845 Euro | ca. 67 qm bis 72 qm |
MODERNE AUSSTATTUNG MIT AUSBLICK
Sowohl in Bezug auf Ihre Größe als auch Ausstattung lassesn die Wohnungen keine Wünsche offen.
- Aufzug
- Balkon oder Terrasse
- barrierearme Badeinrichtung
- großer Keller mit Trockenraum und automatischer Fahrradschiene
- großzügige Spiel- und Grünflächen im Innenhof des Wohnparks
Wohnungsberatung und Reservierung
Sie haben Fragen zu den neuen Wohnungen oder möchten eine Wohnung reservieren?

Kontakt
Geschwister-Scholl-Straße 1
17491 Greifwald
03834 – 552 765
m.neumann@wgg-hgw.de
Beste Lage in der Südstadt Greifswald
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- 2 Supermärkte
- 1 Einkaufszentrum mit Bekleidungsgeschäften
- Bäcker, Fleischer, Schuster
- Post und Bank
- Ärzte und Apotheke in direkter Umgebung
- Friseur, Reinigung und Restaurants
- Der Bus hält direkt vor der „Haustür“
Linie 2: Innenstadt und Bahnhof
Linie 3: Innenstadt, Bahnhof bis nach Eldena
- Unsere Partnerpflegedienste DRK und Nordeck haben ihre Büros in direkter Nähe
Wohnungsberechtigungsschein
Die Bauarbeiten an den zwei neuen Häusern in der Karl-Krull-Straße 18 a/b sind abgeschlossen . Die Wohnungen vom Erdgeschoss
bis zum dritten Obergeschoss sind mietpreis- und belegungsgebunden und in Abhängigkeit vom Förderweg mit 6,60 bzw. 7,40 Euro pro Quadratmeter kalkuliert. Künftige Interessenten benötigen einen Wohnberechtigungsschein für diese Wohnungen.
Wozu benötigt man einen Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt eine Person und seine Haushaltsangehörigen, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen und damit von niedrigen Erstkaltmieten zu proftieren. Er ist nach der Ausstellung 1 Jahr gültig.
Wer zählt zu den Haushaltsangehörigen?
Haushaltsangehörig sind die Personen, die miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen. Dazu gehören u.a. der Antragssteller, der Ehepartner, Lebenspartner oder Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, sowie deren Kinder und Enkelkinder, Pflegekinder, (Groß)eltern, Geschwister, als auch Verschwägerte.
Wovon hängt es ab, ob man einen Wohnberechtigungsschein erhält?
Das Hauptkriterium ist die Höhe des Einkommens aller Haushaltsangehörigen.
Einkommensgrenzen:
1. Förderweg (40 %)
(Neu ab 3. September 2019)
Überschreitung 40% zulässig | Max. Einkommen (Jahresnettowert) | ||
Einpersonenhaushalt | 12.000 Euro | 4.800 Euro | 16.800 Euro |
Zweipersonenhaushalt | 18.000 Euro | 7.200 Euro | 25.200 Euro |
jede weitere Person (zum Haushalt gehörig) | 4.100 Euro | ||
falls Kinder | Zzgl. 500 Euro | ||
Dreipersonenhaushalt | 22.600 Euro | 9.040 Euro | 31.640 Euro |
Vierpersonenhaushalt | 27.200 Euro | 10.880 Euro | 38.080 Euro |
2. Förderweg (80 %)
(Neu ab 3. September 2019)
Überschreitung 80% zulässig | Max. Einkommen (Jahresnettowert) | ||
Einpersonenhaushalt | 12.000 Euro | 9.600 Euro | |
Zweipersonenhaushalt | 18.000 Euro | 14.400 Euro | |
jede weitere Person (zum Haushalt gehörig) | 4.100 Euro | ||
falls Kinder | Zzgl. 500 Euro | ||
Dreipersonenhaushalt | 22.600 Euro | 18.080 Euro | 40.680 Euro |
Vierpersonenhaushalt | 27.200 Euro | 21.760 Euro | 48.960 Euro |
Wie setzt sich das Einkommen zusammen?
Das Einkommen besteht aus allen positiven Einkünften jedes Haushaltsangehörigen. Dazu gehören unter anderem Arbeitnehmereinkünfte (Bruttoeinkünfte), BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe sowie Berufsunfähigkeits- und Altersrente. Nicht als Einkommen gelten unter anderem Kindergeld oder Wohngeld.
Vom Einkommen sind einige Beiträge pauschal abzuziehen wie z.B. zehn Prozent der Einkommenssteuer, Krankenkassenbeiträge und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Weiterhin sind noch Frei- und Abzugsbeträge zu berücksichtigen, falls entsprechende Voraussetzungen vorliegen.
Wo kann man den Wohnberechtigungsschein beantragen?
Den Wohnberechtigungsschein können Sie bei der Wohngeldstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beantragen. Die Mitarbeiter des Teams „WOHNEN“ stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter neubau@wgg-hgw.de oder 03834/5526.
Weitere Informantionen
Auf den folgenden Seiten finden Sie weiterführende Informationen und Unterlagenzum WBS-Schein: