Wirksame Hilfe für Mieter: Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung prüfen! – derzeit gilt vereinfachter Zugang
Berlin – „Mietern und Vermietern ist in Zeiten der Corona-Krise vor allem dann geholfen, wenn die Gefahr von Verschuldung und Zahlungsunfähigkeit auf beiden Seiten gebannt wird. Deshalb sollten Mieterinnen und Mieter unbedingt ihren Anspruch auf Wohngeld oder soziale Grundsicherung prüfen. Mit ihrem Sozialschutz-Paket hat die Bundesregierung den Zugang zu den Unterstützungsleistungen in Bezug auf Wohnraum vorübergehend stark vereinfacht. Deshalb empfehlen wir den Mieterinnen und Mietern: Stellen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag!“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
„Der Bund hat mit dem Sozialschutz-Paket wirksame Regelungen geschaffen. Jetzt müssen die Länder die Wohngeldbehörden vor Ort in die Lage versetzen, die vielen Neuanträge und Weiterbewilligungen kurzfristig und mit vereinfachten Verfahren zu bearbeiten, damit das Wohngeld zeitig ausgezahlt werden kann“, so der GdW-Chef weiter. Zudem sollten die Landesregierungen prüfen, ob die Wohngeldsachbearbeitung als systemrelevante Tätigkeit eingestuft werden kann, um die Funktionsfähigkeit der Wohngeldbehörden und damit des enorm wichtigen wohnungspolitischen Instruments Wohngeld zu sichern.
Die wesentliche Unterstützungsmöglichkeiten die Mieterinnen und Mietern zur Verfügung stehen finden Sie hier.