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Vertreterwahl 2026

Unsere Vertreter*innen sind das Rückgrat der Genossenschaft. Sie repräsentieren die Interessen der Mitglieder, insbesondere gegenüber des Aufsichtsrats und des Vorstands. Sie haben die Möglichkeit auf die Entwicklung der Genossenschaft Einfluss zu nehmen.

Alle fünf Jahre werden sie neu gewählt. Im Frühjahr ist es wieder soweit!

Werden Sie Vertreter*in und gestalten Sie die Genossenschaft mit.

Wir suchen engagierte Mitglieder, die sich für das Vertreteramt zur Wahl stellen lassen möchten. Aktuell engagieren sich 92 Vertreter*innen und 22 Ersatzvertreter*innen.

Lassen Sie sich jetzt als Kandidat*in aufstellen oder halten Sie Ausschau in Ihrem Bekanntenkreis nach möglichen Vertreter*innen.

Bringen Sie sich aktiv ein und machen Sie sich für Ihre Genossenschaft, Ihr Zuhause, stark.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Vertreter*innen?

Die Vertreter sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Vorstand und Mitgliedern.

Gemäß dem Motto– Mitmachen, Mitbestimmen und Mitwirken– können Sie als Vertreter gemeinsam mit uns die erfolgreiche Geschichte der Genossenschaft weiterschreiben.

  • Abstimmung über Satzungsänderungen
  • Feststellungen des Jahresabschlusses
  • Verwendung von Bilanzgewinnen
  • Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Zustimmung zu einer Wahlordnung für die Wahl von Vertretern

Das heißt, jeder der Vertreter entscheidet mit seiner Stimme, ob und wie die Genossenschaft ihren Zweck erfüllt, vorrangig eine gute und soziale verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder zu gewährleisten.

Der zeitliche Aufwand ist überschaubar. Im Jahr sind es drei wichtige Veranstaltungen – Vertreterinformationsveranstaltung im Februar und Oktober sowie die Vertretersammlung im Mai/Juni – an denen Sie teilnehmen sollten.

Wie zeitaufwändig ist das Amt?

Der zeitliche Aufwand ist überschaubar. Pro Jahr sind es drei wichtige Veranstaltungen – Vertreterinformationsveranstaltung im Februar und Oktober sowie die Vertretersammlung im Mai/Juni – an denen Sie teilnehmen sollten.

Jede Veranstaltung dauert rund zwei Stunden.

Zählen mehrere Vorschläge als Vorteil für eine Kandidatin oder einen Kandidaten?

Nein. Für die Vertreterwahl zählt ausschließlich, ob eine Person gültig vorgeschlagen wurde und die formalen Voraussetzungen erfüllt. Die Anzahl der eingegangenen Vorschläge hat keinen Einfluss auf die Zulassung oder Reihenfolge der Kandidierenden.

Alle Mehrfachvorschläge werden organisatorisch gebündelt. Die betreffende Person wird einmalig in die Kandidatenliste aufgenommen.

Welche Qualifikationen muss ich für das Vertreteramt mitbringen?

Vertreter*innen sollten mit beiden Beinen im Leben stehen und sich für das Leben der Genossenschaft sowie der Probleme der repräsentierten Mitglieder interessieren.

Wer kann sich wählen lassen?

Wählbar ist jedes Mitglied der Genossenschaft. Alle Wahlvorschläge werden vom Wahlvorstand geprüft.

Wie kann ich Kandidat*innen vorschlagen?

Eigenvorschläge können telefonisch unter 03834 552 761  sowie per E-Mail an vertreterwahl@wgg-hgw.de eingereicht werden. Wenn Sie jemanden anderen vorschlagen möchten, benötigen wir vom Kandidaten eine Unterschrift. In der Broschüre „Mitgliederinformation zur Vertrerwahl 2026″ finden Sie entsprechende Formulare zum Ausdrucken.

Mitgliederinformation zur Vertrerwahl 2026

Bis wann kann ich Vorschläge einreichen?

Kandidatenvorschläge können bis zum 15. Februar 2026 eingereicht werden. An diesem Tag muss der Vorschlag in der Geschäftsstelle vorliegen.

Wann und in welcher Form findet die Wahl statt?

Die Wahl findet digital statt. Mitte März erhalten alle Mitglieder die Briefe mit dem Zugang zum Wahlportal. Die Frist für die Stimmabgabe ist der 15. April 2026. Am 12. Mai 2026 wird das Wahlergebnis veröffentlicht.

Wie kann ich mich über die aufgestellten Kandidat*innen informieren?

Die vom Wahlvorstand geprüften Wahlvorschläge können ab dem 22. Februar 2026 im Kundencenter der Geschäftsstelle eingesehen werden. Beanstandungen gegen die ausgelegten Wahlvorschläge können bis zum 02. März 2026 schriftlich unter Angabe des Grundes an den Wahlvorstand mitgeteilt werden.

Was ist ein Wahlvorstand und welche Aufgaben hat er?

Die Vertreterversammlung wählte im Juni 2025 den ehrenamtlich agierenden Wahlvorstand. Dieser besteht aus Mitgliedern der Genossenschaft. Der Wahlvorstand wird in regelmäßigen Sitzungen die Vertreterwahl 2026 vorbereiten, durchführen und die Bekanntgabe der neuen Vertreterversammlung vornehmen.

Wahlordnung

Ihre Ansprechpartnerin

Sie wünschen weitere Informationen oder haben ein konkretes Anliegen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch per E-Mail oder Telefon.

MANDY OLBRICH
Vorstandsassistentin
Geschwister-Scholl-Straße 1
17491 Greifwald
TELEFON
03834 – 552 761