WO WIR WOHNEN Herbst 2021

27 Bei so einer langen Zeit gab es viele Wegbegleiter. Welche sind Ihnen noch am meisten in Erinnerung? Da möchte ich unbedingt die bereits Verstorbenen, Frau Irmgard Damerow und den damaligen Vorstandsvorsit- zenden Herrn Rudolf Retka nennen. Beide haben mich in den ersten Jahren meiner Tätigkeit sehr geprägt. Rückblickend auf die vielen Arbeitsjahre – Was waren Ihre größten Herausforderungen? Nach der Wende kamen viele neue Aufgaben auf uns zu. Die ehemalige AWG hatte ihre Häuser auf volkseigenem Grund und Boden errichtet. Bis etwa Mitte der 70er Jahre wurden der AWG für die zu bebauenden Flächen Nutzungsrechte in Form von Nutzungsurkunden verliehen. Mit dem Beitritt zur BRD und der Übernahme des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gab es das nach DDR-Recht mögliche getrennte Eigentum von Grund und Boden einerseits und der Baulichkeit andererseits nicht mehr. Grundbücher, wie nach bundesdeutschem Recht üblich, gab es für diese Grundstücke nicht. Lediglich für den Altbesitz des ehemaligen Spar- und Bauvereins, später GWG (Gemeinnützige Wohnungsbaugenossen Greifswald), lagen Grundbücher vor. Ohne die Grundbücher fehlte der Genossenschaft das wichtigs- te Element zur Sicherung von Darlehen, die für die zukünftig anstehenden Baumaßnahmen dringend benötigt wurden. Eine Zwischenlösung boten in dieser Situation die vorgenannten Nutzungsrechte. Auf dieser Grundlage war es uns möglich, Ge- bäudegrundbücher anlegen zu lassen. Diese standen dann für Beleihungszwecke zur Verfügung. Eine generelle Lösung ergab sich erst mit demWohnungsgenossenschafts-Vermögensge- setz (WoGenVermG). Hierdurch wurde die WGG kraft Gesetzes Eigentümer des von ihr genutzten volkseigenen Bodens. Die Umsetzung dieser Regelung bis hin zur grundbuchlichen Si- cherung unseres Eigentums an dem Grund und Boden erfolgte über das Zuordnungsverfahren. Die dafür maßgebliche Rechts- grundlage bildete das Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG). Um die katastermäßige Erfassung der konkreten Flächen und die Errichtung von Grundstücks-Grundbüchern zu ermöglichen, war eine erhebliche Vorarbeit erforderlich. Es wurden mit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) und den angrenzenden Wohnungsunternehmen die zukünftigen Grenzen abgestimmt. Die Vermessung der jeweiligen Flächen wurde veranlasst und das Ergebnis ins Liegenschaftskataster eingearbeitet. Damit war die Vorausset- zung geschaffen, um die entstandenen neuen Flurstücke zum Gegenstand eines gemeinsamen Antrages (UHGW und WGG) auf Zuordnung der ehemaligen volkseigenen Flächen bei der damals zuständigen Vermögenszuordnungsstelle, der Oberfi- nanzdirektion Rostock (OFD) zu stellen. Gemäß WoGenVermG wurde die Pflicht zur Ausgleichszahlung der WGG gegenüber der UHGW auf 2,00 DM/m² festgesetzt. Nach Zugang der rechtskräftigen Bescheide über die Zuord- nung der beantragten Flächen beim zuständigen Grund- buchamt Greifswald wurden die Grundbücher für die WGG errichtet. Sodann wurde die Aufhebung der Nutzungsrechte so- wie die Vereinigung des Gebäudeeigentums beantragt. Damit war das Gebäude Bestandteil des Grundstückes geworden. Gibt es Pläne, was Sie nach diesem erfolgreichen Arbeitsleben machen werden? Ja, ich werde den Tag zukünftig etwas ruhiger angehen. Ich wer- de mich um meine Gesundheit kümmern, insbesondere mehr Zeit für Bewegung und Sport nehmen. Zum Beispiel genieße ich ausgedehnte Strandspaziergänge. 26 GENOSSENSCHAFT 44 Arbeitsjahre in der WGG ENDE OKTOBER HABENWIR UNSERE LANGJÄHRIGE MITARBEITERIN RENATE RING IN DEN RUHESTAND VERABSCHIEDET. Können Sie sich an Ihren ersten Arbeitstag am 01.09.1977 bei der damaligen AWG erinnern? Ja, es war ein Donnerstag. Ich erinnere mich daran, weil von einem Tag auf den anderen mein voriges Arbeitsver- hältnis durch einen Aufhebungsvertrag sein Ende fand. Damals wurde bei der AWG dringend eine Sekretärin gesucht. Ich war 19 Jahre alt und wohnte noch bei meinen Eltern. Durch den Arbeitsplatzwechsel erhielt ich auch die Chance, zeitnah eine Wohnung zu bekommen. Welchen beruflichen Werdegang haben Sie in der Genossenschaft genommen? Am 1. September 1977 nahm ich die Tätigkeit als Sekretä- rin in der damaligen AWG (Arbeiter-Wohnungsbau-Genos- senschaft Greifswald) auf. Ich war in den Jahren bis 1990 in dieser Tätigkeit u.a. im Mitglieder- und Vermietungs- bereich, im Bereich Technik sowie in der Hausverwaltung tätig. Wendebedingt gab es Strukturveränderungen. Zusammen mit weiteren Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern nahm ich die Möglichkeit der Qualifikation zum Kaufmann/ -frau der Wohnungswirtschaft wahr. Nach dem erfolgreichen Abschluss übernahm ich ab dem 1. August 1995 als Sachbearbeiterin die Gebiete Grundstücks- und allgemeine Mietrechtsangelegenheiten. Diese Aufgaben erledigte ich bis zum Ende meines Arbeitsverhältnisses am 31.10.2021. Renate Ring mit dem Justiziar Gerrit Falck und Vorstandsmitglied Jörn Roth

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