Mitgliederzeitung der WGG April 2020

NEUES AUS DER HAUSVERWALTUNG ~ 26 INFORMATIONEN AUS DER HAUSVERWALTUNG Parken vor den Müllcontainer-Boxen wird zum Problem Unsere Hausverwaltung musste in der vergangenen Zeit vermehrt feststellen, dass einige Wohnungsnut- zer vor den Müllcontainer-Boxen parken. Dies stellt ein großes Problem für die Entsorgung dar, denn die Mülltonnen können nicht auf die Straße gezo- gen und dementsprechend nicht geleert werden. So muss ein externer Dienstleister, der mit hohen Zusatzkosten verbunden ist, beauftragt werden, um die Tonnen zu leeren. Jede zusätzliche Abfuhr verursacht Kosten zwischen 170 und 200 Euro, die momentan die genossenschaftliche Gemeinschaft trägt, obwohl sie auf die Betriebskosten eines Hau- ses gerechnet werden können. Um das Parkproblem zu lösen, bitten wir Sie, nicht vor denMüllcontainer-Boxen, auf abgesenkten Bord- steinen bzw. in Stichstraßen Ihr Auto zu parken. Die gegenseitige Rücksichtnahme kommt sowohl Ihnen als auch der gesamten Hausgemeinschaft zu Gute. Mülltrennung Wohin kommen eigentlich alte Fotos, Kronkorken oder Porzellan? Mülltrennung ist nicht immer ganz einfach, denn bei einigen Sachen ist man sich nicht sicher, wohin damit. Aus diesem Grund möchten wir die ein oder andere Unsicherheit aufklären. Gelber Sack, gelbe Tonne: Der gelbe Sack ist für Leichtverpackungen aus Kunst- stoff, Weißblech, Aluminium und Verbundstoffen. Es dürfen nur leere Verpackungen in den gelben Sack geworfen werden, wobei Sie diese nicht auswaschen müssen. Faustregel „löffelrein“ genügt! Bitte stapeln Sie verschiedene Materialien nicht ineinander, da dies das automatische Sortieren erschwert. In den gelben Sack gehören beispielsweise: • Kunststoffflaschen, -becher und -folien • Milch- und Safttüten • Vakuumverpackungen aus Verbundstoffen • Weißblechdosen und -deckel • Menüschalen, Deckel und Folien aus Aluminium oder Styropor Restmüll: In den Restmüll gehören nur die nicht weiter ver- wertbaren Restabfälle. Das heißt, nur Abfälle, die nicht über die anderen Tonnen einer Verwertung zugeführt oder separat gesammelt werden, dürfen hier hinein. Bauabfälle, Altglas, Altpapier, Altmetall oder Elektroaltgeräte können nicht über den Rest- müll entsorgt werden. Zum Restmüll gehören beispielsweise: • Zigarettenkippen, Asche und Staub • Hygieneartikel, Babywindeln • verschmutzte Tücher, Lappen und Filter • Lumpen, Essensreste, Porzellan, Spiegelglas, Glühbirnen, Tapetenreste, Wachspapier, Altmedikamente ohne Umverpackung Quelle: www. vevg-karlsburg.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NjM0Nzk=