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Für viele Menschen gehört das Feuerwerk zu Silvester dazu. In diesem Jahr hat unsere Landesregierung allerdings ein Verbot für den Verkauf von Böllern und Raketen ausgesprochen. Zum Jahreswechsel sind außerdem öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie das Zünden von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen untersagt.

Das betrifft auch alle Grundstücke der WGG, z.B. Innenhöfe.

Es darf jedoch nach Herzenslust Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 gekauft und abgebrannt werden. Dazu gehören beispielsweise Tischfeuerwerke, Wunderkerzen und Knallfrösche. Selbstverständlich müssen die Knallkörper ein deutsches Prüfzeichen haben. Die Kontaktbeschränkungen lt. Corona Landesverordnung M-V gelten auch für draußen beim Abrennen des Feuerwerkes