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Neubauprojekt in der Karl-Krull-Straße

Neubau von 56 Wohnungen in der Greifswalder Südstadt
davon sind 48 öffentlich gefördert und 8 frei finanziert

Alle Informationen im Überblick

  • Einzugstermin: Ab Januar 2022
  • Anzahl Wohnhäuser: 2
  • Anzahl Wohnungen insgesamt: 56
  • Wohnungsgrößen: 45 – 72 qm
  • Wohnungstypen: 2- und 3-Zimmer-Wohnungen
  • Grundnutzungsgebühr: 6,60 – 7,40 € pro qm
  • Voraussichtliche Bau- und Projektkosten: 8,4 Millionen
  • Davon gefördert: 1,1 Millionen je Haus

Im Wohnpark an der Karl-Krull-Straße sind in den letzten zehn Jahren in mehreren Bauabschnitten über 200 moderne Wohnungen in verschiedenartigen Neubauten entstanden. Nach Beräumung und Abriss des ehemaligen Garagenkomplexes an der Karl-Krull-Straße steht nun eine etwa 6.000 Quadratmeter große Fläche für die Entwicklung des Wohnungsbaus zur Verfügung.

Wohnungstypen und Preise

Die beiden Häuser sind baugleich und verfügen über jeweils 28 Wohnungen. Geplant sind jeweils 16 Zweiraumwohnungen und 12 Dreiraumwohnungen.

Erdgeschoss

4 x 2-Zimmer          413 – 570 Euro          ca. 45 qm bis 62 qm
2 x 3-Zimmer          713 Euro                    ca. 72 qm

1. bis 3. Obergeschoss

4 x 2-Zimmer          413 – 570 Euro          ca. 45 qm bis 50 qm
2 x 3-Zimmer          713 Euro                    ca. 72 qm

Dachgeschoss

4 x 3-Zimmer          845 Euro                    ca. 67 qm

Moderne Ausstattung und viel Platz

Sowohl in Bezug auf Ihre Größe als auch Ausstattung sind die Wohnungen besonders geeignet für kleine Familien, Rentner sowie 1- bis 2-Personen Haushalte.

  • Aufzug
  • Balkon oder Terrasse
  • barrierearme Badeinrichtung
  • großer Keller
  • Fahrradkeller mit automatischer Fahrradschiene
  • Trockenraum
  • großzügige Spiel- und Grünflächen im Innenhof des Wohnparks

Wohnungsberatung und Reservierung

Sie haben Fragen zu den neuen Wohnungen oder möchten eine Wohnung reservieren?

Kontakt

Marlies Neumann
Geschwister-Scholl-Straße 1
17491 Greifwald

Beste Lage in der Südstadt Greifswald

Die neuen Häuser liegen im Herzen unserer grünen Südstadt.
In unmittelbarer Nähe finden Sie schöne Spazierwege und Bänke zum rasten.

  • 2 Supermärkte
  • 1 Einkaufszentrum mit Bekleidungsgeschäften
  • Bäcker, Fleischer, Schuster
  • Post und Bank
  • Ärzte und Apotheke in direkter Umgebung
  • Friseur, Reinigung und Restaurants
  • Der Bus hält direkt vor der „Haustür“
    Linie 2: Innenstadt und Bahnhof
    Linie 3: Innenstadt, Bahnhof bis nach Eldena
  • Unsere Partnerpflegedienste DRK und Nordeck haben ihre Büros in direkter Nähe

Wohnberechtigungsschein

Der Baubeginn rückt immer näher. Im März 2020 werden wir den Baustart vollziehen. Die Wohnungen vom Erdgeschoss
bis zum dritten Obergeschoss sind mietpreis- und belegungsgebunden und in Abhängigkeit vom Förderweg mit 6,60 bzw. 7,40 Euro pro Quadratmeter kalkuliert. Künftige Interessenten benötigen einen Wohnberechtigungsschein für diese Wohnungen.

Wozu benötigt man einen Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt eine Person und seine Haushaltsangehörigen, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen und damit von niedrigen Erstkaltmieten zu proftieren. Er ist nach der Ausstellung 1 Jahr gültig.

Wer zählt zu den Haushaltsangehörigen?

Haushaltsangehörig sind die Personen, die miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen. Dazu gehören u.a. der Antragssteller, der Ehepartner, Lebenspartner oder Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, sowie deren Kinder und Enkelkinder, Pflegekinder, (Groß)eltern, Geschwister, als auch Verschwägerte.

Wovon hängt es ab, ob man einen Wohnberechtigungsschein erhält?

Das Hauptkriterium ist die Höhe des Einkommens aller Haushaltsangehörigen.

Einkommensgrenzen:

1. Förderweg (40 %)
(Neu ab 3. September 2019)

Überschreitung 40% zulässig Max. Einkommen (Jahresnettowert)
Einpersonenhaushalt 12.000 Euro 4.800 Euro 16.800 Euro
Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro 7.200 Euro 25.200 Euro
jede weitere Person (zum Haushalt gehörig) 4.100 Euro
falls Kinder Zzgl. 500 Euro
Dreipersonenhaushalt 22.600 Euro 9.040 Euro 31.640 Euro
Vierpersonenhaushalt 27.200 Euro 10.880 Euro 38.080 Euro


2. Förderweg (80 %)
(Neu ab 3. September 2019)

Überschreitung 80% zulässig Max. Einkommen (Jahresnettowert)
Einpersonenhaushalt 12.000 Euro 9.600 Euro
Zweipersonenhaushalt 18.000 Euro 14.400 Euro
jede weitere Person (zum Haushalt gehörig) 4.100 Euro
falls Kinder Zzgl. 500 Euro
Dreipersonenhaushalt 22.600 Euro 18.080 Euro 40.680 Euro
Vierpersonenhaushalt 27.200 Euro 21.760 Euro 48.960 Euro

Wie setzt sich das Einkommen zusammen?

Das Einkommen besteht aus allen positiven Einkünften jedes Haushaltsangehörigen. Dazu gehören unter anderem Arbeitnehmereinkünfte (Bruttoeinkünfte), BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe sowie Berufsunfähigkeits- und Altersrente. Nicht als Einkommen gelten unter anderem Kindergeld oder Wohngeld.

Vom Einkommen sind einige Beiträge pauschal abzuziehen wie z.B. zehn Prozent der Einkommenssteuer, Krankenkassenbeiträge und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Weiterhin sind noch Frei- und Abzugsbeträge zu berücksichtigen, falls entsprechende Voraussetzungen vorliegen.

Wo kann man den Wohnberechtigungsschein beantragen?

Den Wohnberechtigungsschein können Sie bei der Wohngeldstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beantragen. Die Mitarbeiter des Teams „WOHNEN“ stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter neubau@wgg-hgw.de oder 03834/5526.